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  2. Algemene Garantievoorwaarden .

Garantiebedingungen

Es kann kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden:


ohne Original-Kaufbeleg von Dailyride;

in Bezug auf E-Bikes, die von einem Dritten, beispielsweise einem (professionellen) Vermittler, erworben wurden.


Die Schrauben des Fatbikes müssen alle 200 km nachgezogen werden (ggf. Locktide verwenden).


Dailyride gewährt für das E-Bike eine Garantie gegen Material-, Herstellungs- und Montagefehler. Die Garantie umfasst alle Komponenten, die die Funktionsfähigkeit des E-Bikes gewährleisten, mit Ausnahme von Verschleißteilen. Folgende Teile des E-Bikes unterliegen in jedem Fall einem Verschleiß („Verschleißteile“): Kette oder Riemen, Kettenschaltung und Schalträder, Ritzel, Innen- und Außenreifen, Griffe, Lampen, Bremsbeläge und Bremsscheiben, Bremsöl , Sattel, Pedale, Riemen und der Lack.


Dailyride kann weder garantieren, dass das E-Bike stets ungestört genutzt werden kann, noch kann ein optimaler Fahrkomfort gewährleistet werden. Benutzerfreundlichkeit und Fahrkomfort hängen (teilweise) von Faktoren ab, auf die Dailyride keinen Einfluss hat, einschließlich der persönlichen Wahl(en) des Verbrauchers oder der Wetterbedingungen.


Die Garantiezeit beginnt mit dem Liefertermin, der auf dem Original-Lieferschein des jeweiligen E-Bikes angegeben ist.


Zusätzlich zur 1-jährigen Garantie auf neue E-Bikes gilt eine allgemeine Garantie von 6 Monaten für neu gekaufte Teile.


Sofern die in diesem Artikel 7 genannten Garantiebedingungen erfüllt sind, wird Dailyride das defekte Teil so reparieren oder ersetzen, dass das E-Bike nach vernünftiger Einschätzung von Dailyride wieder betriebsbereit ist. Dailyride kann ein defektes Teil durch ein gleichwertiges, nicht defektes Teil ersetzen. Dies kann auch bedeuten, dass das Ersatzteil nicht neu, sondern gebraucht oder generalüberholt ist.


Die Garantie erlischt: - Bei unverantwortlicher, rücksichtsloser, falscher, inkompetenter oder unsachgemäßer Verwendung des E-Bikes. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das E-Bike zu anderen Zwecken als dem täglichen persönlichen Gebrauch genutzt wurde (u. a. gewerbliche Vermietung, Wettkämpfe etc.) oder wenn die Anweisungen nicht befolgt wurden; – Wenn ein Mangel oder Schaden nicht Dailyride zuzuschreiben ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei Schäden infolge eines Sturzes, einer Kollision oder eines Wassereinbruchs des E-Bikes; – Wenn das E-Bike (oder Teile davon) von einer anderen Person als Dailyride repariert, eingestellt und/oder überholt wurde oder wenn Originalteile durch inoffizielle Teile ersetzt wurden, wenn das E-Bike aufgerüstet wurde (schneller als 25 km). /h). h) fährt oder ist gefahren; wenn ein Gashebel eingebaut ist, der Geschwindigkeiten von mehr als 6 km/h unterstützt. In diesem Fall können sämtliche Gewährleistungs- oder sonstige Rechte hinsichtlich des gesamten E-Bikes erlöschen; – Wenn das E-Bike nicht oder nicht entsprechend der Wartungspflicht (Absätze 11, 12 und 13) gewartet wurde; – Wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen ist (Absatz 14); – Nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist.


Das E-Bike muss gemäß der Bedienungsanleitung gewartet werden.


Garantie- und Servicearbeiten erfolgen zu Hause anhand der Dailyride-Serviceanleitung oder werden auf dem mobilen Servicewagen oder in der Dailyride-Werkstatt durchgeführt. Für den (rechtzeitigen) Abschluss von Vereinbarungen ist der Verbraucher verantwortlich. Ob Garantie- oder Servicearbeiten außerhalb eines Dailyride, vor Ort, durchgeführt werden, entscheidet allein Dailyride. Für die Absage oder Verschiebung von Terminen gilt Artikel 9 Absatz 4 entsprechend.


Mängel oder Schäden, die den Betrieb des E-Bikes beeinträchtigen, müssen Dailyride unverzüglich – in jedem Fall jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung – gemeldet werden. Eine telefonische Meldung muss innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden. Die Meldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Kaufbeleg, Kaufdatum, Datum des Mangels/Schadens und die mögliche Ursache des Mangels/Schadens.


Sollten Teile defekt oder so stark beschädigt sein, dass sie sich (teilweise) vom E-Bike gelöst haben, müssen diese losen Teile bis zur nächsten Übergabe an Dailyride sorgfältig aufbewahrt werden.


Sofern eine gesetzliche Gewährleistung besteht, versendet Dailyride Ersatzteile mit klarer Austauschanleitung oder führt diesen für den Verbraucher kostenfrei durch. Bei außergesetzlichen Gewährleistungen ist Dailyride nicht zur Reparatur verpflichtet. Für die Erbringung der Leistung ist in jedem Fall der Verbraucher verantwortlich. Um die Garantie aufrechtzuerhalten, ist es zwingend erforderlich, das E-Bike alle 1500 km bei Dailyride zu warten.


Wenn Dailyride nach einer Untersuchung feststellt, dass keine oder eine eingeschränkte Garantie gilt, ist Dailyride berechtigt, alle mit der Reparatur und/oder dem Austausch verbundenen Kosten, einschließlich der Forschungskosten, in Rechnung zu stellen.


Nach Wahl von Dailyride kann jedes Teil, das Dailyride während einer Reparatur oder Wartung ersetzt, automatisch in sein Eigentum übergehen. Dailyride schuldet hierfür keine Entschädigung.


Die Nutzung des E-Bikes nach Feststellung eines Mangels oder Schadens erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers bzw. Nutzers des E-Bikes; Dailyride ist weder verantwortlich noch haftbar für (weitere) Schäden, die sich aus dieser Nutzung ergeben. Die Haftung von Dailyride für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich Einkommensverlust, immaterieller Schäden und Nutzungsausfall, ist ausgeschlossen. Die in dieser Ziffer 19 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von Dailyride.